Basel-Stadt ist wohl von allen Deutschschweizer Ständen der EU-freundlichste Kanton. Theoretisch müssten wir uns deshalb freuen, dass die SVP unser politisches System in einem entscheidenden Punkt den meisten europäischen Staaten anpassen will: Sie möchte die Volkswahl der Regierung einführen. Kommt die Rechtspartei Ende Jahr mit ihrem Volksbegehren durch, würden Blochers Jünger das ausgeklügelte Gleichgewicht zwischen Regionen und Parteien aus den Angeln heben, das bisher die Bundesratswahlen prägte. Ohne äusseren Zwang würden wir mit EU-Sitten und Gebräuchen gleichgeschaltet.

Nationale Wahlkampagnen im Stile von Deutschland oder Frankreich wären die Folge – mit allen Personifizierungen, demagogischen Akzenten und unterhaltsamen TV-Debatten. Ein weiterer Effekt wäre die zusätzliche Polarisierung von Politik und Parteienlandschaft. Rot-grün-christliche Koalitionen würden sich abwechseln mit konservativ-bürgerlich-grünliberalen Regierungen. Faktisch hätten wir ein Zweiparteiensystem mit Beigemüse.
Die SVP-Initiative schlägt die Wahl des Bundesrates nach dem Majorzsystem vor, wobei je ein Sitz für die Romandie und das Tessin reserviert wären. Die Chancen der Nordwestschweiz, in einer solchen Regierung vertreten zu sein, würden gegenüber heute nochmals deutlich geschmälert. Denn die Nominationen der fünf Deutschschweizer Sitze würden sich auf Persönlichkeiten konzentrieren, die aus den bevölkerungsreichen Kantonen stammen, um deren Wahlchancen zu erhöhen.
Ganz entgegen der aktuellen SVP-Doktrin würde die Volkswahl des Bundesrates die Zentralmacht stärken und damit den Föderalismus in Frage stellen. Auch hier käme es zu einer Annäherung an das System, das in den meisten EU-Ländern gilt.
Um bis zu einem allfälligen Erfolg ihres Volksbegehrens nichts anbrennen zu lassen, hat die SVP intern bereits vorgesorgt. Sie bestimmt nämlich seit 2008 in ihren Parteistatuten, dass ein gewählter, aber nicht offiziell von der SVP-Fraktion nominierter SVP-Bundesrat bei einer Wahlannahme automatisch aus der Partei ausgeschlossen wird. Diese Bestimmung degradiert die Vereinigte Bundesversammlung zum erpressbaren Kopfnicker-Gremium. Wenn der Rat nicht den offiziellen SVP-Kandidaten wählt, ist halt kein SVP-Vertreter mehr im Bundesrat.
Diese Zwangsjacke verstösst gegen das Instruktionsverbot der Bundesverfassung. Auch hier führt uns die SVP in europäische Gefilde. Im Deutschen Bundestag beispielsweise, können Abgeordnete von ihren Fraktionsleitungen verpflichtet werden, nach der Parteidoktrin zu stimmen, auch wenn sie persönlich anderer Meinung sind. Das ist dort Teil des Systems. Was die SVP tun würde, wenn nicht das Parlament, sondern das Volk den Falschen aus ihren Reihen wählen würde, ist bis dato unbekannt.